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Wissenswertes rund um die Rente

50+ - Rente

Beim Thema Rente heißt es heute schon für Morgen sorgen. Egal wann das Rentenalter eintritt, kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Altersvorsorge, damit Sie im Ruhestand davon profitieren können.

Wann kann man in Rente gehen?

Zwischen 2012 und 2029 wird das gesetzliche Renten-Eintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann schließlich die Regel-Altersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen

Wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Von der Altersgrenze sind ebenfalls diejenigen ausgenommen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit verbindlich angemeldet haben. Das gilt auch für Menschen, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Einige Rentenarten fallen weg

Bei anderen Rentenarten als der Regel-Altersrente war es bisher möglich, vorzeitig mit 60 statt mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen. Doch diese besonderen Formen der Altersrente fallen für die Jahrgänge ab 1952 weg:
 
  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
  • Altersrente nach Alters-Teilzeitarbeit 
Für Versicherte gilt – bis auf wenige Ausnahmen – die neue Regel: Der früheste Renteneintritt mit Abschlägen ist erst ab 63 Jahren möglich.