Durch das „Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.06.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (TraFinG)“ benötigen wir ab dem 08.08.2021 für Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro entsprechende Nachweisdokumente über die Herkunft der Vermögenswerte.
Folgende Belege hat die BaFin als Beispiel für Herkunftsnachweise genannt:
- ein aktueller Kontoauszug oder ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge oder -anzeigen